Honorarsätze
Der letzte „Kontakt“ mit dem Klienten im Rahmen eines Mandates ist die Honorarnote. Wir möchten gerne, dass Sie wiederkommen und uns weiterempfehlen. Deshalb legen wir Wert darauf, dass Sie nicht nur mit unserer Leistung sondern auch mit unserer Abrechnung zufrieden sind. Wir bemessen unsere Honorar- und Gebührensätze nach den gesetzlichen Grundlagen, der Verordnung über die Notariatsgebühren und der Parteikostenverordnung. Diese haben wir für Sie in unserer Preisinformation zusammengefasst (PDF). Gestützt auf unsere Erfahrung und Effizienz können wir Ihnen kostengünstige Verrichtungen zusichern.